Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
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Unser Gewerbemietrecht
mieten - pachten - kaufen

Gewerbliche Immobilien mieten, pachten oder kaufen! Wir beraten Sie gerne im gesamten Bereich des Gewerbemietrechts. Grundsätzlich ist es ratsam, einen vorliegenden Vertragsentwurf auf seinen wesentlichen Inhalt hin anwaltlich überprüfen zu lassen. Zahlreiche Vertragsklauseln können mit außerordentlich nachteiligen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden sein.

Abweichende Regelungen oder Sonderwünsche sollten immer vor Unterzeichnung des Vertrages als Individualvereinbarung ausgehandelt werden. Niemals sollte ein Gewerbemietvertrag ohne genaue Überprüfung unterschrieben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Ihre jeweiligen Interessen im Mietvertrag berücksichtigt werden.

Schließlich ist zu beachten, dass das Gewerbemietrecht in wesentlichen Punkten erheblich vom Wohnraummietrecht abweicht.