Auch wenn eine qualifizierte Rechtsberatung etwas kostet zahlt es sich aus, einen Fachmann zu beauftragen, denn oft kosten Eigenversuche zur Klärung der Angelegenheit viel mehr. Die anwaltliche Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Daneben kann individuell eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtanwalt und Auftraggeber geschlossen werden.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung für die Übernahme der Kosten infrage kommt und Sie finanziell nicht in der Lage sein sollten, die Kosten selbst aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Im Sinne der Kostentransparenz werden Sie aber vor der Entstehung von Kosten von uns über die ungefähre Höhe der Kosten informiert werden. Dazu können Sie uns gerne anrufen und unter Schilderung Ihres Falles eine Kostenschätzung erhalten.
Hier finden Sie Informationen und ein Formular über die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mit Hinweisblatt (für Gerichtsverfahren).
https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
Hier finden Sie ein Formular und Informationen über Beratungshilfe (außergerichtliche Beratung und Vertretung)
https://service.berlin.de/dienstleistung/326037
Dann stehen wir Ihnen zum Thema "Kosten" bei anfallenden Fragen auch jeder Zeit persönlich zur Verfügung.
Rainer Failenschmid
Hauptstraße 20
10827 Berlin
Montag – Freitag
09:00 – 17:00 Uhr
Nach Vereinbarung
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