Ein wesentlicher Teil des Nachbarrechts wird von den Ländern geregelt, in Berlin durch das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln). Ein weiterer Teil des Nachbarschaftsrechts wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt. Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn. Auseinandersetzungen im Nachbarschaftsrecht können sich zu den verschiedensten Themen entzünden. Häufig geht es um Emissionen wie Lärm und Rauch, um Nichteinhaltung von Grenzabständen oder um Einfriedungspflicht. Häufig wird auch um überhängende Äste oder um die Heckenhöhe gestritten.
Als Ihr Anwalt für Nachbarschaftsrecht in Berlin berate ich Sie im gesamten Bereich des Nachbarrechts und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten im Nachbarschaftsrecht.