Rechtsanwalt Rainer Failenschmid
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Anwalt Nachbarschaft­srecht Berlin
Wir beraten Sie gerne!

Ein wesentlicher Teil des Nachbarrechts wird von den Ländern geregelt, in Berlin durch das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln). Ein weiterer Teil des Nachbarschaftsrechts wird im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) behan­delt. Das Nachbarschaftsrecht regelt die Rechts­bezie­hungen zwischen Nachbarn. Auseinandersetzungen im Nach­bar­schafts­recht können sich zu den verschiedensten Themen entzünden. Häufig geht es um Emissionen wie Lärm und Rauch, um Nicht­ein­hal­tung von Grenz­ab­ständen oder um Ein­frie­dungspflicht. Häufig wird auch um überhängende Äste oder um die Heckenhöhe gestritten.

 

Als Ihr Anwalt für Nachbarschaftsrecht in Berlin berate ich Sie im gesamten Bereich des Nachbarrechts und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten im Nachbarschaftsrecht.

 

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